Wohnhaus Doninpark

Auftraggeber: Wiener Linien GmbH & Co KG

  • JAHR: 2008
  • ORT: Wien
  • BGF: 5150m²
  • NNF: 4100m²
  • WOHNUNGEN: 41

Städtebauliche Situation, Standortgunst, Umfeld, Widmung

Der Bauplatz liegt im 22. Wiener Gemeindebezirk nahe dem Kagraner Platz nördlich des Kreuzungspunktes der Donaufelder Straße mit der Wagramer Straße. Unmittelbar vor dem Bauplatz, im Straßenraum befindet sich eine Station der U-Bahnlinie 1.
Das geplante Objekt entwickelt sich von einer nördlich davon geplanten Bebauung, der so genannten „Kagraner Spange“, entlang der Wagramer Straße nach Süden und endet am alten, niedrig bebauten Ortskern des Kagraner Platzes. Es arrondiert durch seine Lage die geplante Bebauungskante und schirmt durch seine Höhenentwicklung den westlich der Wagramer Straße liegenden Grünbereich ab.
Der Bauplatz ist als Gemischtes Baugebiet – Geschäftsviertel, Bauklasse IV (Gebäudehöhe höchstens 21 m), geschlossene Bauweise, Trakttiefe 15 m und in einem Teilbereich als Wohngebiet, Bauklasse I (höchstens 9 m), geschlossene Bauweise, Trakttiefe 20 m, gewidmet.

Städtebauliches Konzept

Innerhalb der gültigen Widmung bedeutet das geplante Hauptgebäude eine Fortführung bzw. Ergänzung der „Kagraner Spange“. Es bildet zu dieser einen in Sprache und Ausdruck korrespondierenden Baukörper. Die Bebauung entlang des Straßenraums der Wagramer Straße (Bebauungskante) vermittelt dadurch im Unterschied zu der heterogenen Bebauung des Kagraner Platzes und der Donaufelder Straße Ruhe und städtische Qualität. Zur Doningasse ist der hohe Hauptbaukörper stark aufgelöst. Diese bauplastische Gestaltung „antwortet“ dem stark betonten südlichen Ende der benachbarten „Kagraner Spange“ und erzeugt mit dieser eine signalhafte Identität des Ortes. Das „Aufbrechen“ am Treffpunkt der beiden Gebäude schafft interessante teilweise gedeckte Freiräume. Über diese erfolgt die Gebäudeerschließung, sie vermitteln Durchblicke zu den dahinter gelegenen Grünbereichen und trennen dennoch akustisch wie räumlich von der Wagramer Straße.
Das tatsächliche Ende der insgesamt geplanten Bebauung stellt die im Süden liegende Nahtstelle zum niedrigen historischen Bestand dar. Der Gebäudeabschluß, als widmungsbedingte „Feuermauer“ begrenzt, schützt den davor liegenden bestehenden dörflichen Freiraum.

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